Event-und Hochzeitsdekoration

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 GELTUNG

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ oder „Mieter“ genannt) über die von uns angebotenen Leistungen und Waren schließen.

(2) Mit der Beauftragung oder Anzahlung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EventDekoration an. Diese gelten uneingeschränkt, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde.

(3) Alle Vereinbarungen zwischen EventDekoration und dem Kunden, die zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind schriftlich zu dokumentieren.

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote, Abbildungen, Zeichnungen und Preisangaben sind freibleibend, unverbindlich und nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

(2) Für alle Angebotsunterlagen behält sich EventDekoration das alleinige Eigentumsrecht vor und dürfen Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung zur Verfügung gestellt werden.

§ 3 PREISE UND ZAHLUNG

(1) Zahlungsbedingungen, Verleihservice

a. Unsere Mietpreise beziehen sich pro Stück und Mieteinheit (1 Mieteinheit = 3 Tage) soweit keine andere schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde. Eine Mieteinheit gilt jeweils ab Lieferdatum oder persönlicher Abholung der Ware bis zur persönlichen Rückgabe oder Tag der Abholung durch EventDekoration. Dies gilt auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden.

b. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.

c. Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung in unseren Geschäftsräumen, bei unseren Kunden oder durch Überweisung auf das von uns angegebene Bankkonto.

(2) Zahlungsbedingungen; Dekorationsservice vor Ort
a. Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% des Auftragswertes als Abschlagsrechnung zu zahlen.

b. Nicht geleistete Anzahlungen berechtigen EventDekoration nach entsprechender Fristsetzung zum Rücktritt bzw. Zurückbehaltung von Leistungen bis zur vollständigen Zahlung. Eine entsprechende Vorleistungspflicht besteht nicht.

c. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Übergabe der Mietgegenstände und Leistungserbringung am Tag des Aufbaus fällig.

d. Arbeitsstunden werden auf Stundenbasis für Vorbereitungen, Auf- und Abbau, sowie Reisekosten verrechnet. Verzögert sich der Auf- oder Abbau ohne unser Verschulden, so hat der Auftraggeber die Kosten für Wartezeiten zu tragen. Diese betragen 25 Euro/Stunde je anwesenden Mitarbeiter von EventDekoration.

e. Sichtbare Beschädigungen werden anhand der Erstattungsliste sofort verrechnet, versteckte Beschädigungen werden nachverrechnet und müssen spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung beglichen werden

 

f. Die Fahrtkosten für den Dekorationsservice belaufen sich auf 0,30 € pro gefahrenen km für den Aufbau- und Abbautermin.          

(3) Zahlungsbedingungen; Selbstabholung
Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung in bar zu entrichten oder vorab zu überweisen.

(4) Zahlungsbedingungen; Postversand
Ein Postversand ist derzeit nicht möglich

§ 4 LIEFERUNG UND ABHOLUNG DURCH EVENTDEKORATION

Auf Wunsch liefern wir Ihnen Ihre Dekorationsartikel auch direkt an Ihren Veranstaltungsort. Nach Ihrer Veranstaltung holen wir die Dekorationsartikel gerne auch wieder ab. Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und verpackt bereit stehen.

Der Transport wird separat nach Gewicht, Volumen und Entfernung wie folgt berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Unsere Transportkosten setzen sich wie folgt zusammen: Personenwagen pro km 0,40 €, Transporter bis 3,5t Ladegewicht pro km 0,80 €. Wenn eine weitere Person von EventDekoration zum Ausladen benötigt wird, berechnet EventDekoration pro Stunde zusätzlich 15,00 €

§ 5 LIEFERUNG

(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind.

(2) Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an. Bei der Anlieferung der Mietartikel muss der Mieter die Mietartikel sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von zwei Stunden nach Warenübergabe an EventDekoration telefonisch gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtermin müssen die Mietartikel, wie sie auch bei der Anlieferung gestanden haben, bereitstehen. Bei der Abholung werden die Mietartikel sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Glas und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern von EventDekoration nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess stattfindet.

§ 6 SELBSTABHOLUNG

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietartikel im Lager von EventDekoration durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Bei der Abholung muss der Mieter die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die Mietartikel müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.

§ 7 REKLAMARION / HAFTUNG

(1) Dekorationsservice: Reklamationen zu Leistungen von EventDekoration müssen vom Kunden unverzüglich nach Feststellung am Veranstaltungstag ausdrücklich mitgeteilt werden. Wir behalten das Recht auf einmalige Nachbesserung vor. Der Kunde hat in keinem Falle ein Recht auf eigenmächtige Preisminderung.

(2) Verleihservice: siehe Punkt 5. (2)

(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

§ 9 MIETBEDINGUNGEN

(1) Mietdauer / Mieteinheit
Unsere Mietpreise beziehen sich pro Stück und Mieteinheit (1 Mieteinheit = 3 Tage) soweit keine andere schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde. Eine Mieteinheit gilt jeweils ab Lieferdatum oder persönlicher Abholung der Ware bis zur persönlichen Rückgabe oder Tag der Abholung durch EventDekoration. Dies gilt auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden.

(2) Verlängerung der Mietdauer
Kann der Kunde sämtliche übernommene Mietgegenstände nicht fristgerecht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, so muss er EventDekoration spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Das Mietverhältnis verlängert sich dann automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils eine Gebühr von 25% pro Tag berechnet.


(3) Mietminderung
Für unbenutzte oder vom Kunden falsch bestellte Mietartikel oder vom Bildmaterial leicht abweichende Farben, Passformen oder Materialien kann keine Mietminderung geltend gemacht werden. Sie können jederzeit bei uns vorher Musterbestellungen anfordern.

(4) Beschädigungen / Fehlmengen
Nach der Rücknahme werden alle Mietartikel auf Vollständigkeit und Schäden geprüft. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Rücknahme ermittelt werden können. Sollten Mietgegenstände fehlen, beschädigt und damit nicht mehr vermietbar sein, so ist der Wiederbeschaffungswert dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

(5) Bei Lieferung der Mietartikel muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren

(6) Der Kunde hat jede Beschädigung, Veränderung, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust der während der Mietdauer auftritt unverzüglich mitzuteilen.

(7) Rechte bei Verzug und Mängeln
a. Im Fall des Verzugs, Sachmangel oder Unvollständigkeit ist EventDekoration zur Nacherfüllung berechtigt. Dies gilt nicht, wenn EventDekoration aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
b. Sollten vereinbarte Mietgegenstände bei der Anlieferung fehlen, so sind diese am Tag der Lieferung bei uns anzuzeigen (per Telefon / Email).
c. Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Auftraggeber verpflichtet sich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachbesserung kann auf den Austausch durch Nachlieferung der Mietobjekte auf Kosten von EventDekoration beschränkt werden.

(8) Stornierung (Verleihservice)
Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Bei Stornierung nach Vertragsabschluss fallen nachfolgende Stornogebühren an:
1. Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Auftragswertes.

2. Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Auftragswertes, danach 100% des Auftragswertes, auch bei Nichtannahme der Leistung.


(9) Stornierung (Dekorationsservice)

Kommt es zum Ausfall der Veranstaltung wird eine Entschädigung von 600,00 Euro gefordert. Des weiteren muss eine schriftliche Kündigungsbestätigung des Festsaales vorgelegt werden.


(10) Untervermietung
Jede Untervermietung oder Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(11) Veröffentlichung
EventDekoration behält sich das Recht vor, an Veranstaltungsorten zu Marketingzwecken Foto- und Videoaufnahmen der Mietgegenstände zu machen.

(12) Aufbauanleitungen
Falls bestimmten Mietartikeln eine Aufbauanleitung beiliegt oder mündlich mitgeteilt wurde, sind die Angaben der Anleitungen zwingend zu beachten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung oder unsachgemäße Montage entstanden sind.

(13) Stuhlhussen und Tischwäsche
Unsere Stuhlhussen und Tischwäsche (z.B. Tischdecken, Servietten, Tischhussen, etc.) werden von EventDekoration gereinigt und gebügelt vermietet. Alle Maßangaben können entsprechend des Auftrags gering abweichen. Nicht reklamationsfähig sind chargenbedingte Farbabweichungen und kleinere (nicht sichtbare) Mängel und Gebrauchsspuren, die das Erscheinungsbild und Nutzung des Artikels nicht beeinträchtigen. Da unsere Stuhlhussen und Tischwäsche für den Transport sorgfältig gebügelt und zusammengelegt werden, lassen sich materialbedingte Falten und Knicke nicht vermeiden, diese sind kein Reklamationsgrund.

(14) Kerzenständer (Verleihservice)
Kerzenständer sind nach Gebrauch von Wachs und Verschmutzungen ohne Verwendung scharfer Reinigungsmittel zu reinigen. Bitte verwenden Sie dazu keine verkratzenden Utensilien (wie z.B. Topfschwämme). Extrem verschmutzte Kerzenständer können mit einer nachträglichen Reinigungsgebühr von 20-30% des Leihpreises in Rechnung gestellt werden. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

(15) Stark verschmutzte Mietgegenstände
Sind die Mietartikel bei Rückgabe stark verschmutzt, so können zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 20-30% des Mietpreises in Rechnung gestellt werden. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

(16) Mietkaution
Die Mietkaution richtet sich nach dem Umfang der Mietgegenstände und wird durch unser Angebot festgelegt. Im Bedarfsfall kann eine Kaution in Höhe von 20-50% des gesamten Mietpreises festgelegt werden. Diese wird nach korrekter Rückgabe und Eingangskontrolle der gemieteten Gegenstände durch EventDekoration innerhalb von 20 Tagen auf das Konto des Auftraggebers zurückgezahlt. Sollten Mietgegenstände fehlen, beschädigt sein und diese nicht mehr vermietbar sein, dann müssen wir Ihnen für den jeweiligen Artikel den Anschaffungspreis in Rechnung stellen bzw. mit der Kaution verrechnen. Ist eine Reparatur möglich, trägt der Kunde die Kosten für die Reparatur.

(17) Haftung des Mieters
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung und Haftung. EventDekoration haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren, insbesondere Beschädigungen, übermäßige Abnutzung, Bruch oder Verlust. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus verursacht werden. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Kunde selbst insbesondere das durch den Gebrauch des Mietgegenstands keine Rechtsgüter Dritter und keine öffentliche-rechtlichen Normen verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich und behutsam zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an EventDekoration zurückzugeben.

§ 10 SONSTIGES, SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) EventDekoration behält sich vor, die AGB jederzeit zu aktualisieren bzw. zu ändern.

(2) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.